Verwantwortlich für diese Seite:
Domaininhaber:
Rechtsanwältin Elisabeth Holtheide
Heckenweg 9
56814 Landkern
Tel. 02653 / 91 21 71
Fax 02653 / 91 21 72
eMail:
Web: www.rain-holtheide.de
USt-IdNr.: DE 210 777 436
Pflichtangaben gem. § 6 TDG (2002)
Elisabeth Holtheide ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstrasse 24
56068 Koblenz
Telefon: 0261 / 3 03 35 – 0
Telefax: 0261 / 3 03 35 – 22
und 0261 / 3 03 35 – 66
E-Mail:
Homepage: www.rakko.de
Die Tätigkeit der Anwälte bzw. Anwältinnen, die auf dieser Homepage vorgestellt werden, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln),
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): www.brak.de.
Die DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer), die an 17. Mai 2010 in Kraft getreten ist, sagt zudem aus:
„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- Euro zu unterhalten. die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO“.
Ich bin bei der Allianz-Versicherung in 10900 Berlin versichert.
Haftungsausschluss
Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.
Urheberrechtshinweise
Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem Zivilrecht Unterlassung und Schadenersatz, Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsvorrichtungen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils möglich. Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.